BMG: Impfung schützt nicht vor Infektion

Ich habe folgenden Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gestellt.

1. Welche Fallsterblichkeit ergibt sich, bezogen auf die Delta-Variante des SARS-CoV-2 und die deutsche Bevölkerung, aus den aktuellen Daten ihres Ministeriums bzw. des ihnen untergeordneten RKI?

2. Welche Infektionssterblichkeit ergibt sich, bezogen auf die Delta-Variante des SARS-CoV-2 und die deutsche Bevölkerung, aus den aktuellen Daten ihres Ministeriums bzw. des ihnen untergeordneten RKI?

3. a) Auf welche Impfquote beziehen sich 1. und 2. und
b) mit welchen Veränderungen ist bei einem Anstieg der Impfquote auf 80%, 85% und 90% zu rechnen?

Meine Anfrage

Die Antwort des Ministeriums:

Wenn kein Ausschlussgrund entgegensteht, haben Sie nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist nach § 2 Nummer 1 IFG „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“. Das bedeutet, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht betroffen ist, wenn sich – wie im vorliegenden Fall – eine Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet.

Ihre Anfrage ist aus diesem Grund kein IFG-Antrag, sondern ein sonstiges Auskunftsersuchen und wurde daher an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation zur Bearbeitung weitergeleitet.

Birgit Galkowsky, im Auftrag des BMG

Gut, das ist nun in meinen Augen Wortklauberei. Diese Daten sollten ja irgendwo aufgezeichnet sein, denn immerhin steht im Wochenbericht:

Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der nicht oder nur einmal geimpften Bevölkerung in Deutschland insgesamt als sehr hoch ein.

RKI Wochenbericht

Sehr hoch? Dafür müssen doch Daten vorhanden sein. Das ist für mich doch schon sehr befremdlich. Lesen sie meine Analyse zur Fallsterblichkeit hier:

Daraufhin habe ich noch einmal nachgelegt:

In dem Fall möchte ich meine Anfrage präzisieren:

Bitte senden sie mir alle Aufzeichnungen des Ministeriums zu, welche ihrem Ministerium oder dem untergeordneten RKI bezüglich a) der Fallsterblichkeit und b) der Infektionssterblichkeit der Delta-Variante von COVID-19 in Deutschland vorliegen, insbesondere sofern sich diese auf die Impfquote bezieht.

Meine Anfrage

Wenn sie an Antworten interessiert sind, abonnieren sie meinen Blog. Wenn sie selbst Fragen haben, können sie diese unten im Kommentarbereich stellen.

Ich bekam ich dann folgende Antwort vom BMG:

zu Ihrem unten stehenden Antrag kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen. Über die in Bezug genommenen, vom RKI veröffentlichten Daten liegen dem BMG keine Informationen vor:

Dr. iur. Robin Lengelsen, Referatsleiter Referat Z 36 „Zentrale Vergabestelle, Informationsfreiheitsrecht, Bessere Rechtsetzung“ Bundesministerium für Gesundheit

An dieser Stelle habe ich eigentlich aufgehört zu lesen, aber im Rahmen des Schreibens dieses Beitrags habe ich dann doch noch fertig gelesen und dabei kam folgendes raus (Kursiv durch mich):

Das Infektionsgeschehen des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und insbesondere zum Krankheitsbild COVID-19 wird seit Beginn der Impfkampagne vom Robert Koch-Institut genau beobachtet. Bedeutsam ist die Frage, ob und in welchem Umfang sog. Impfdurchbrüche zu verzeichnen sind. Wie durchgängig kommuniziert, schützen die Impfstoffe vor schweren Verläufen, nicht aber von einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2.

Dr. iur. Robin Lengelsen, Referatsleiter Referat Z 36 „Zentrale Vergabestelle, Informationsfreiheitsrecht, Bessere Rechtsetzung“ Bundesministerium für Gesundheit

Die Impfstoffe schützen also nicht vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2? Okay, da stimme ich zu. Ich bin nur etwas verwirrt darüber, dass das „durchgängig kommuniziert“ wird. Das hier ist z.B. zumindest irreführend:

Warum erzählt der Minister dann, man könne die 4. Welle durch Booster-Impfungen brechen?

Warum erzählt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dass die Impfung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitrage?

Warum steht dieser Satz in der Begründung der Anpassung der Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen:

Von der nach aktueller Einschätzung des RKI notwendigen Impfquote in der Bevölkerung (85 Prozent der Personen zwischen 12 und 59 Jahren) zur Erzielung einer Herdenimmunität ist Hessen – selbst bei Annahme einer etwas höheren Impfquote als bislang verzeichnet – dennoch weiterhin deutlich entfernt.

Verordnung zur Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung

Wie kann denn eine Herdenimmunität erreicht werden, wenn die Impfung nicht vor Infektion schützt?

Vor allem, warum steht im Entwurf des Gesetzes, das die Impfpflicht für medizinisches Personal festschreibt, folgendes (Kursiv durch mich):

Aus medizinisch-epidemiologischer Sicht ist eine sehr hohe Impfquote in Situationen, in denen Beschäftigte Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, essentiell. Die Impfung reduziert das Risiko, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren und SARS-CoV-2 an andere Menschen zu übertragen, substanziell. In den genannten Einrichtungen Tätige können durch eine Impfung dazu beitragen, das Risiko einer COVID-19-Erkrankung auch für die vulnerablen Personen so weit wie möglich zu reduzieren.

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur
Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

Mein Fazit

Die Impfung schützt nicht vor einer Infektion. Das kann sie auch garnicht, da durch eine intramuskuläre Impfung kein IgA im Rachenschleim gebildet wird. Das ist inzwischen auch in Studien gezeigt.

Sensationell ist eher, dass das BMG das jetzt offiziell bestätigt und auch noch so, dass dies so „durchgängig kommuniziert“ werde. Vor diesem Hintergrund ist es vollkommen unverständlich, dass sogar in Verordnungs- und Gesetzesbegründungen noch steht, die Impfung schütze vor Infektionen!

Und wie kann es sein, dass die Impfung nicht vor Ansteckung schützt, aber in allen Studien der Pharmakonzerne eine Schutzwirkung von 95% vor Ansteckung herauskommt?

Der andere Punkt, dass man offensichtlich keine Aufzeichnungen über die Fallsterblichkeit und Infektionssterblichkeit bzgl. der Delta-Variante hat, ist einfach nur ein Armutszeugnis, oder vorsätzliche Täuschung. Wie kann das RKI von einer sehr hohen Gefährdung sprechen, wenn selbst das übergeordnete BMG dazu keine Zahlen hat?!?

Eigentlich habe ich keine Antwort auf meine Anfrage bekommen, aber das was ich bekommen habe, müsste eigentlich ausreichen, um sämtliche 2G-Maßnahmen und die Impfpflicht aus den Angeln zu heben. Wo sind die Anwälte, die das vor Gericht durchsetzen?

Bitte teilen sie diesen Beitrag auf allen Kanälen, vielleicht erreicht er ja die Richtigen.

PS: Kleines Schmankerl am Rande: Die hessische Regierung findet Masken wirksamer als Tests.

Die bisherige Möglichkeit, in den in § 2 Abs. 1 Nr. 11 genannten, von § 28b Abs. 5 IfSG nicht erfassten Verkehrsmitteln im 2Gplus-Modell am Sitzplatz die Maske abzunehmen, wird aufgegeben, weil das Tragen einer Maske als wirksameres Mittel gegenüber einem Test angesehen wird

Verordnung zur Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Seite 774

Das wirft natürlich Fragen zu 3G am Arbeitsplatz auf…


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Veröffentlicht von Zacharias Fögen

Arzt. Psychosomatiker. Tiefenpsychologe. Verheiratet, Vater von zwei Söhnen. Gegner der Corona-Maßnahmen. Antikapitalist und Antisozialist.

7 Kommentare zu „BMG: Impfung schützt nicht vor Infektion

  1. Hallo Herr Fögen, Vielen Dank für Ihre Daueranstrengungen, etwas Licht in das wissenschaftliche Spätmittelalter der aktuellen Situation zu bringen. Ich schätze Ihre Herangehensweise sehr! Beim Beitrag zu einem Blogbeitrag des „Subjektiven Studenten“, dessen Ergebnisse ich nicht immer nachvollziehen kann, wusste ich nicht wirklich, was Sie sagen wollten. Dieser Beitrag ist allerdings wieder gewohnt klar in der Aussage – und auch die des BMG ist klar und muss tatsächlich als Armutszeugnis betrachtet werden. Ich erinnere mich, dass bereits im April 2020 eine Kohortenstudie mit einer Langzeitbeobachtung eines repräsentativen Bevölkerungsanteils geplant war, m.W. aber nie durchgeführt wurde.

    Herzliche Grüße, W. Kieser-Köhler (kam von Norbert Häring auf Ihren Blog)

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  2. Bereits am 24. Januar 2020, als ich erstmalig über die Corona-Falschmeldungen schrieb, habe ich nur noch ausgewählte Texte gelesen. Jetzt, nach mehr als 120 Corona-Artikeln, bin ich froh über meine Vorsicht, um mich vor einer Verblödung zu bewahren.

    Gestern schrieb einer meiner Autoren, der Musikwissenschaftler Dr. Klaus Miehling einen schönen Artikel: „Corona – Ihr glaubt, es geht um Eure Gesundheit?“

    Passend dazu habe ich eine Grafik mit folgendem Text eingefügt: „Laut ARD seien seit Beginn der „Pandemie“ rund 100.000 Menschen an oder mit „Corona“ verstorben. Laut Statistischem Bundesamt fanden im gleichen Zeitraum 830.000 Menschen den Tod an oder mit Vagina und etwa gleich viele an oder mit Penis. Warum wird gegen diese Pandemien nichts unternommen?“

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  3. Der Impfquotenfetischismus beruht auf dem strikten Berfolgen und Festhalten an der Strategie und den Empfehlungen von Roy Anderson.
    Und das obwohl, wie sie ja auch hier feststellen, dies sowohl mathematisch als auch praktisch mittlerweile unmoeglich geworden ist.
    Die Erklaerung findet man hier, bei Bartram, ebenso den Link zur ominoesen Handlungsempfehlung von Anderson (ex Glaxo).https://bartram.substack.com/p/the-never-ending-quest-for-herd-immunity

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  4. Hallo Herr Fögen, danke ihnen sehr. Wie kann ich helfen, dass dies das auch mir drohende Berufsverbot als Arzt verhindert? Ist das Originaldokument öffentlich verwendbar, insbesondere auch für juristische Belange?

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  5. Ja nun, aber Gebrauchsanweisungen von Medizinprodukten oder Arzneimitteln spielen keine Rolle mehr. Vollkommen egal ob der Impfstoff wirkt oder nicht, staatlich verordnet hat der Bürger das einzunehmen.

    http://friedensblick.de/32644/beschluss-oberverwaltungsgericht-staatlich-verordnete-medizinprodukte-oder-arzneimittel-muessen-auch-dann-eingenommen-werden-wenn-diese-laut-packungsbeilage-unwirksam-oder-schaedlich-sind/

    Wissenschaft und gesunder Menschenverstand werden systematisch dekonstruiert.

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