Zara Riffler schreibt in ihrem Beitrag auf Tichys Einblick über den Attentäter Abdirahman Jibril A., der in Würzburg drei Frauen mit einem Messer getötet hat und weitere Menschen verletzte, bevor er von der Polizei festgenommen werden konnte:
„Zweimal war A. kurzzeitig in der Psychiatrie, das letzte Mal einen Monat vor der Tat. Allerdings gingen auch damals die Ärzte fataler Weise davon aus, dass er keine „Selbst- oder Fremdgefährdung“ darstellt.“
Zara Riffler
Die Darstellung ist verkürzend. In der Psychiatrie spricht man von akuter Eigen- oder Fremdgefährdung. Mit anderen Worten, ein Psychiater kann einen Mann wie A., der von der Polizei zu ihm gebracht wird, nur dann festhalten, wenn eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt.
Dies kann dann sein, wenn die Person sich nicht distanzieren kann, sich selbst etwas anzutun. Oder aber wenn sie dem Psychiater erzählt, jemanden töten zu wollen. Die Problematik ist aber, dass die Politik hier extrem Enge hürden gestellt hat. Es muss eine akute Gefährdungslage vorliegen. Diese Gefährdungslage muss dann innerhalb von 24 Stunden durch einen richterlichen Beschluss (inklusive persönlicher Anhörung) bekräftigt werden, ansonsten ist die Person wieder auf freien Fuß zu setzen. Wenn die Person also dem Richter erzählt, dass sie nicht vor hat, gleich jemanden umzubringen, so darf sie nicht festgehalten werden.
Man vergleiche dies mit der aktuellen Corona-Situation: Hier werden Kontaktpersonen für 14 Tage in Quarantäne gesetzt, ohne eine richterliche Anhörung, nur aufgrund einer Entscheidung des Gesundheitsamtes, die noch nicht einmal persönlichen Kontakt mit der Person in Quarantäne gehabt hatte.
Welche Bedrohungslage geht von der vielleicht infizierten Kontaktperson aus? Alleine das zu beziffern ist fast unmöglich. Die Wahrscheinlichkeit für einen infizierten, eine andere Person zu infizieren, welche dann stirbt, liegt bei einem R-Wert von 7 und einer Infektionssterblichkeit von 0,14% bei etwa 1%.
Man stelle sich vor, Psychiater könnten Menschen, die sagen, vielleicht zu 1% in den nächsten 5 Tagen jemanden umzubringen, für 14 Tage festhalten. In dem Fall hätte der Attentäter von Würzburg wohl gestoppt werden können.
Aber jeder hätte gefragt, „Um welchen Preis?“ und „Wo ist die Verhältmismäßigkeit?“. Und das ist der Punkt. Die Quarantäne von Kontaktpersonen ist bei COVID-19 schlichtweg völlig unverhältnismäßig und widerspricht völlig der bisherigen Rechtslage im Bereich der Psychopathie. Gerade aus diesem Grund wird die DIskussion darüber in den Medien sowie in der Politik vermieden.