Ohne einen Mindestlohn entspricht der Stundenlohn in der freien Marktwirtschaft dem Wert der Arbeitsleistung pro Stunde.

Durch die Einführung eines Mindestlohns entspricht der Stundenlohn für Arbeiten, deren Wert der Arbeitsleistung pro Stunde unter dem Mindestlohn liegt, nicht mehr der Arbeitsleistung.

Arbeiten, deren Wert pro Stunde unter dem Mindestlohn liegt, sind für den Arbeitgeber mit Verlust verbunden.
Der Arbeitgeber wird diesen Verlust zu vermeiden suchen.

Der Arbeitgeber kann diese Verluste auf fünf Wegen ausgleichen:
- Den Wert der Arbeiten pro Stunde durch eine zeitliche Verdichtung steigern
- Die Arbeiten mit höherwertigen Arbeiten zusammenlegen, so dass in der Summe der monatlichen Arbeit der durchschnittliche stündliche Wert der Arbeitsleistung über dem Mindestlohn liegt
- Die Arbeiten durch Computer oder Maschinen ausführen lassen, die nicht an einen „Mindestlohn“ gebunden sind
- Direkte Umgehung durch „Subunternehmen“ statt Angestellten
- Die Arbeiten ins Ausland verlagern
1. Zeitliche Verdichtung
Durch die zeitliche Verdichtung der Arbeit steigt der Wert der Arbeitsleistung auf den Wert des Mindestlohnes an.

Die direkte Folge der zeitlichen Verdichtung ist ein Anstieg der körperlichen und psychischen Belastung für den Arbeitenden. Soweit der Arbeitende diesem Anstieg nicht gewachsen ist:
- Kompensation durch Verzicht auf Pausen und unbezahlte Überstunden => langfristig droht ein Burn Out.
- Arbeitsplatzverlust
Allen Menschen die nicht in der Lage sind, diese verdichtete Arbeit zu leisten, droht Langzeitarbeitslosigkeit und Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt.
2. Arbeiten zusammenlegen
Arbeiter, deren Wert der Arbeitsleistung deutlich über dem Mindestlohn liegt (mit Stern markiert), müssen Arbeiten, deren Wert darunter liegt (mit Kreis markiert), mit übernehmen, so dass die durchschnittliche Arbeitsleistung pro Stunde über dem Mindestlohn liegt.
Werden die vorhandenen Arbeiten niedriger Wertschöpfung einfach bei den Angestellten mit einer Arbeit mit hoher Wertschöpfung „oben drauf“ aufgeschlagen, führt dies zu einer Zunahme der körperlichen und psychischen Belastung für die Angestellten.
Werden Stellen so ausgestellt, dass sie ein ausgeglichenes Gemisch aus Arbeiten mit niedriger und hoher Wertschöpfung haben, ohne dass dabei das individuelle Arbeitspensum aufgebläht wird, so folgen:
- Unterbezahlung relativ zur vorhandenen Qualifikation für das Individuum
- Fachkräftemangel bezogen auf die Gemeinschaft
3. Technik statt Mensch

Durch das Steigen der Kosten für menschliche Arbeiten, deren Wert pro Stunde unter dem Mindestlohn liegt, steigt der Anreiz und die Wirtschaftlichkeit für technische Lösungen. Die Folgen:
- Dauerhafter Wegfall von Arbeitsplätzen mit niedrigen Anforderungen
- Steigerung der Erwerbslosenquote in der Gemeinschaft
4. Subunternehmen

Durch die Einstellung von Individuen als „Subunternehmen“ kann der Arbeitgeber:
- Mindestlöhne umgehen, da diese nicht für Selbständige gelten
- Sozialabgaben sparen
- Vertragslaufzeiten beliebig befristen
- Organisierung einer Arbeitnehmervertretung verhindern
- uvm.
5. Ins Ausland verlagern

Durch die Verlagerung ins Ausland
- werden Mindestlöhne umgangen
- werden deutsche und internationale Standards in Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Umweltschutz umgangen
- wird durch den Transport eine unnötige Umweltbelastung hervorgerufen
- fehlen wiederum entsprechende Arbeitsplätze in Deutschland
Zusammenfassung: Folgen des Mindestlohns
- Ein Anstieg der körperlichen und psychischen Belastung für die Arbeitenden.
- Unterbezahlung relativ zur vorhandenen Qualifikation
- Fachkräftemangel
- Arbeitsplatzverluste und Arbeitsplatzmangel
- Vermehrt Langzeitarbeitslosigkeit und Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt
- Indirekt: Umweltschäden
Die Alternative: ein Mindestgehalt
- Ein monatliches Mindestgehalt von 1.200€
- Für Langzeitarbeitslose und Teilerwerbsgeminderte kann ein „halbes“ Mindestgehalt von 600€ helfen, in den Arbeitsmarkt zu kommen.