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Umsteuern mit der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer in Deutschland ist eigentlich eine Mehrwertsteuer, da wir durch den Vorsteuerabzug nur den jeweiligen Mehrwert besteuern.

Der Sinn hinter diesem Vorsteuerabzug besteht darin, lange vertikale Produktions- und Handelsketten billiger zu machen bzw. im Vergleich zur Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug längere vertikale Produktions- und Handelsketten gegenüber kürzeren gleichzustellen.

Das bedeutet, wenn ich ein Produkt bei meinem Händler vor Ort kaufe, dann zahle ich die gleiche Steuer, ganz gleich ob dieser Händler dies beim lokalen Bauern gekauft hat, oder wenn er es über eine Kette von fünf Händlern irgendwo in China gekauft hat (Ob es das letztere klimagerecht ist, darum soll es hier nicht gehen).

Das klingt ja erst einmal ganz nett. Aber in wessen Interesse ist das?

Nun, natürlich ist dies einzig im Interesse der Megakonzerne. Wenn diese ihre Waren billig im Ausland herstellen, oder einfach von überall einkaufen und dann im Internet wieder verkaufen (Amazon), dann fallen darauf keine zusätzlichen Steuern an. Tatsächlich kann sich der Megakonzern einfach durch das Verschieben von Umsätzen aussuchen, wo er seine Gewinne versteuern möchte. Amazon hat 2020 beispielsweise trotz 44 Mrd. Euro Umsatz in Europa keinen Gewinn gemacht…

Der kleine Arbeiter vor Ort hat dagegen nicht die Möglichkeit, seinen Umsatz ins Ausland zu verschieben, er zahlt Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und wenn er viel verdient auch noch Gewerbesteuer oben drauf.

Aber der Vorsteuerabzug wirkt sich nicht nur dort positiv auf die Konzerne aus. Tatsächlich ermöglicht er es den Konzernen, Produktionsketten auf Töchterkonzerne aufzuspalten. Was bringt das den Konzernen?

Nun, dies erschwert die Bildung von Konzernbetriebsräten und von Gewerkschaften, ermöglicht die Umgehung von Tarifverträgen, und verhindert eine effektive Umsetzung des Schwerbehindertenrechts, da das fiktiv „kleinere“ Tochterunternehmen angeblich keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten hat, die im gesamten Konzernkomplex sicher zu finden wäre.

Insgesamt ist die Marktmacht von Konzernen mit Milliardenumsätzen so groß, dass diese durch lokales Preisdumping die Konkurrenz nacheinander aus dem Geschäft drängen können, um danach die Preise wieder anzuheben. Die Banken unterstützen diese Vorhaben bereitwillig. So hat beispielsweise Amazon in den ersten 6 Jahren etwa 3 Milliarden Euro Verlust gemacht. In dieser Zeit hat es die Konkurrenz durch erst Preisdumping kaputt gemacht und dann billig aufgekauft. Heute ist Amazon unumstrittener Marktführer im Online-Handel.

Und letztendlich ermöglicht die Umsatzsteuer-Rückerstattung auch erst den berühmten Umsatzsteuer-Karussel-Betrug, durch den jährlich von Betrügern Milliarden Euro abkassiert werden.

Wir brauchen also drei Dinge:

Eine Entlastung der Umsatzsteuer für die kleinen Unternehmen

Höhere Preise bei den Megakonzernen

Ein Ende des Vorsteuerabzugs bzw. der Umsatzsteuerrückerstattung

Das sind meine Vorschläge

Der letzte Punkt ist am schwierigsten, da wir an die entsprechenden europäischen Verträge gebunden sind, aber auch der effektivste.

Einfacher dagegen ist es bei der Umsatzsteuer für arbeitsintensives Handwerk. Hier sollte man die Kleinunternehmerregelung einfach „open end“ gestalten, zumindest für Einzelselbständige und Genossenschaften. Das, was ein Einzelner mit körperlicher Arbeit an Geld verdient, sei es Frisörin, Bäcker oder Handwerker, ist ohnehin nach oben beschränkt.

Dadurch fördern wir außerdem den Umstieg von dem Kleinbetrieb mit einem Besitzer (der viel verdient) und vielen Angestellten (die weniger verdienen) hin zu mehr genossenschaftlich organisierten Betrieben.

Der nächste Punkt ist eine einfache Sondersteuer für Milliardenkonzerne, die sich am Vorjahresumsatz in Deutschland bemisst (aufgrund des Meldeverzugs und der technischen Umstellung müssen es natürlich effektiv mehr als 12 Monate sein, also beispielsweise beginnend ab August 2021 die Umsätze von Juli 2020 bis Juni 2021).

Diese Sondersteuer beträgt ein zusätzliches Prozent Umsatzsteuer für jede volle Milliarde Euro Jahresumsatz im Referenzzeitraum (Dieser Zuschlag unterliegt selbstverständlich nicht der Umsatzsteuerrückerstattung). Ein Konzern mit 10,1 MIlliarden Euro Jahresumsatz zahlt also 10 % Umsatzsteuer extra (16%+10%=29%) im Folgejahr.

Hier soll natürlich noch erwähnt werden, dass natürlich der jeweilige Mutterkonzern ausschlaggebend ist…

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Veröffentlicht von Zacharias Fögen

Arzt. Psychosomatiker. Tiefenpsychologe. Verheiratet, Vater von zwei Söhnen. Gegner der Corona-Maßnahmen. Antikapitalist und Antisozialist.

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